Vertragsbedingungen des Miet-/Beherbergungsvertrages mit der Riechey Freizeitanlagen GmbH & Co KG (Vermieter)

1) Abschluss des Vertrages Die Vertragsbedingungen und angegebenen Preise gelten für Buchungen für das laufende Geschäftsjahr vom 01.11.2023 bis zum 31.10.2024 bzw. bis zur Herausgabe neuer Preise bzw. Vertragsbedingungen, mindestens jedoch bis zum 31.01.2024. Auch innerhalb der allgemeinen Gültigkeit behält sich der Vermieter für Neuabschlüsse Preisänderungen vor. Den jeweils finalen Preis erhalten Sie unter www.buchen.wulfenerhals. de. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns als Vermieter den Abschluss eines Miet-/Beherbergungsvertrages verbindlich an. Für den Vermieter wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn wir ihn schriftlich oder elektronisch bestätigt haben. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns in vorbezeichneter Form bestätigt werden. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot 4 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Es kommt kein Pauschalreisevertrag zustande, da wir kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes sind und bei allen Angeboten in unserem Preisteil, auch bei den Sonderangeboten, die Unterbringungsleistung die wesentliche Hauptleistung ausmacht. Weitere Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung. Pauschalreisen werden ausschließlich über „Wulfenerhals Reisen“ und nicht den Camping- und Ferienpark Wulfener Hals erbracht. Hier gelten z.T. abweichende Bedingungen. Diese finden Sie unter www.wulfenerhals.reisen. In bestimmten Zeiten können nur Buchungen angenommen werden, die eine Mindestaufenthaltsdauer erfüllen. Die Vorgaben können sich nachfragebedingt ändern. Aktuell sind dies: Camping und Mietwohnwagen: Über Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam 7 Nächte (küstennahe Plätze und die Plätze 226-279, sowie Seasoncamper mind. 7 Nächte) und in der Hauptsaison 1+2 mind. 7 Nächte. Die Ferienwohnungen und Mobilheime haben zwischen Ostern und Ende Oktober grundsätzlich eine Mindestmietzeit von 7 Nächten. Buchungsänderungen sowie Anpassungen der Preise und Vertragsbedingungen, sowie Änderungen in der Aufstellung und Erneuerung der Mietobjekte (und dadurch evtl. Neueinstufung in eine andere Preiskategorie) behalten wir uns unterjährig vor jeweiligen Vertragsschluss vor.

2) Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen Vor Beginn des gebuchten Termins können Sie, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern Sie als Mieter uns dies per Post, Fax oder eMail mitteilen. Unser Anspruch auf vereinbarte Vergütung bleibt nach geltender Rechtslage grundsätzlich bestehen, auch wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten. Bei Umbuchungen gleich bleibender Mietdauer und Miethöhe im gleichen Geschäftsjahr wird eine Pauschale von 20,– € erhoben. Der pauschaliert abgerechnete Schaden an Mietausfall und Zusatzaufwand kann gemindert werden durch Weitervermietung oder ersparte Aufwendungen. Falls das Objekt bei kurzfristiger Nichtinanspruchnahme oder Teil-Nichtinanspruchnahme zu den gleichen Bedingungen weitervermietet werden kann, hat der Mieter eine angemessene Mehraufwandspauschale von 15 % des anteiligen Mietpreises, mindestens jedoch 50,– € zu tragen. Wir empfehlen den Abschluss einer externen Rücktrittsversicherung (z.B. ERV Europäische Reiseversicherung). Standplätze, die einen Tag nach Mietbeginn um 10.00 Uhr nicht besetzt sind können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden, wenn keine Mitteilung über eine spätere Anreise erfolgt ist. Dies gilt ebenso für Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. In diesen Fällen hält der Vermieter für eventuelle spätere Anreise bzw. Wiederanreise je nach Verfügbarkeit einen anderen Standplatz bereit. Wir bieten Ihnen sowohl für Camping als auch für Mietobjekte drei verschiedene Buchungsoptionen mit unterschiedlichen Zahlungszielen und Rücktrittsbedingungen an: a) unsere Inklusivbuchung, b) unsere Flexbuchung und c) unsere Spezialbuchung (nur in bestimmten Zeiträumen). Bei allen Rücktritten kann der pauschaliert abgerechnete Schaden an Mietausfall und Zusatzaufwand gemindert werden durch Weitervermietung oder ersparte Aufwendungen. a) Inklusivbuchung 25 % der Rechnungssumme sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Restzahlung 30 Tage vor Mietbeginn. Rechnungsbeträge unter 200.- € und kurzfristige Buchungen ab einer Woche vor Mietbeginn sind sofort in voller Höhe fällig. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Kostenpauschalen einbehalten: Bis 90 Tage vor Mietbeginn 10 %; ab 89 bis 30 Tage vor Mietbeginn 25 %; ab 29 bis 22 Tage 35 %; ab 21 Tage bis 15 Tage 50%, ab 14 Tage bis zum 2. Tag vorher 80 %. Ab einem Tag vor Anreise sowie bei Nichtanreise 100% der Rechnungssumme. Der pauschaliert abgerechnete Schaden an Mietausfall und Zusatzaufwand kann gemindert werden durch Weitervermietung oder ersparte Aufwendungen. b) Flexbuchung kann mit 10% Zuschlag zum Grundpreis anstelle der Inklusivbuchung (nicht mit Spezialbuchungen kombinierbar) gewählt werden. 25 % der Rechnungssumme sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Restzahlung zwei Wochen vor Mietbeginn. Rechnungsbeträge unter 200.- € und kurzfristige Buchungen ab einer Woche vor Mietbeginn sind sofort in voller Höhe fällig. Es werden dafür im Falle eines Rücktritts bis zwei Wochen vor Mietbeginn keine Kostenpauschalen einbehalten. Danach bis zum 2. Tag vor Anreise wird eine Kostenpauschale von 80 % einbehalten. Ab einem Tag vor Anreise sowie bei Nichtanreise 100% der Rechnungssumme. Bereits geleistete und erstattbare Zahlungen werden innerhalb von 10 Tagen auf ein vom Kunden anzugebendes Konto rückerstattet. c) Spezialbuchung Aufgrund des großen Rabattes im Vergleich zur Pauschalbuchung gilt hier: Die volle Rechnungssumme ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Im Falle eines Rücktritts wird die volle Rechnungssumme als Kostenpauschale einbehalten. Die Langzeit-Spezialbuchungen sind zur Abstellung des Wohnwagens mit gelegentlicher Besuchsoption kalkuliert. Eine temporär nicht mögliche Nutzung in dieser Zeit begründet daher keine Minderungsansprüche.

3) Verzug Die Zahlungstermine werden auf der Bestätigung ausgewiesen. Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung gefährdet ist. Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 7 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere vorherige Ankündigung zu. Der Mieter hat die Kosten gemäß 2) zu tragen.

4) Mietgesamtpreis Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Wir bestätigen alle Buchungen schriftlich. Sie gelten als fest vereinbart. Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern den Preis nicht. Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist ausgeschlossen.

5) Sonderbedingungen Mietobjekte Die Belegung kann entsprechend der in der Preistabelle genannten Personenhöchstbelegungszahl erfolgen, und zwar nur mit den angegebenen Personen. Das Mitbringen von Haustieren ist in den Mietobjekten grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, dass das Objekt durch den Vermieter hierfür ausgewiesen ist und durch die ausdrückliche Bestätigung mit dem vorgesehenen Zusatzentgelt Vertragsbestandteil geworden sind. In diesem Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Mietkaution von bis zu 100, – € pro Objekt zu erheben. Es sind maximal zwei Haustiere gestattet. Die Mieter sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Überprüfen Sie bitte Ihr gemietetes Objekt, das Inventar und sonstige Gegenstände bei Ankunft und melden Sie eventuelle Mängel unserem Servicepersonal oder der Rezeption noch am gleichen Tag. 24 Stunden nach Bezug ohne Rückmeldung gilt das Mietobjekt als mängelfrei übernommen. Wir möchten Sie optimal betreuen - dazu benötigen wir Ihre Mithilfe. Sollten während Ihres Aufenthaltes Mängel auftreten, so sind Sie verpflichtet, auch diese unverzüglich der Rezeption anzuzeigen. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen. Schäden und verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Mieter zu erstatten. Das Aufstellen von Zelten, Pavillons, Wohnwagen, Motorcaravans, etc. neben den Mietobjekten ist nicht gestattet. Während des Aufenthaltes obliegt Ihnen die laufende Reinigung. Auf Wunsch kann diese Leistung auch zusätzlich gebucht werden. Bei Abreise beachten Sie bitte folgendes: Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und gereinigt zu übergeben. Das schließt ein: Saugen/ Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Sofern dies nicht erfolgt, ist der Vermieter zu einer Nachberechnung der Reinigung nach Aufwand berechtigt. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Rezeption und muss spätestens am Abreisetag um 10 Uhr erfolgt sein. Frühaufsteher-Rabatt: Bei Abreise in der Hauptsaison 1 - an einem Sonnabend - erhalten Mieter einer Unterkunft als besonderes Dankeschön ab 7 Uhr ein gratis Frühstück für alle angemeldeten Mitreisenden, oder eine vergleichbare Leistung, wenn die Abgabe des Schlüssels am Abreisetag vor 8 Uhr erfolgt.

6) Saisonalität des Angebotes Die Ferienanlage ist ganzjährig geöffnet. Das im Katalog und Internet dargestellte Angebote bezieht sich auf die Hauptsaison sowie eingeschränkt auf die Nebensaison. In Teilen der Außersaison können verschiedene Einrichtungen geschlossen oder Angebote nicht verfügbar sein. Z. Bsp. kann der Pool nicht beheizt oder die Gastronomie und die Animation oder Sportschulen geschlossen sein etc. Daher sind die Preise in dieser Zeit deutlich gemindert. Ein reduziertes Angebot in dieser Zeit begründen keinen Minderungsanspruch.

7) Gruppenaufenthalte Hier gelten abweichende Buchungsbedingungen. Diese finden Sie unter www.gruppen.wulfenerhals.de. Auch hier gilt die jeweils gültige Fassung unseres Hygieneplan unter www.gesundheitsschutz.wulfenerhals.de.

8) Anreise und Abfahrt Der gebuchte Standplatz bzw. das Mietobjekt steht am Ankunftstag ab 16.00 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 10.00 Uhr übergeben werden und der Standplatz bzw. das Mietobjekt ist am Vortag abzurechnen. Bei späterer Abreise sind wir als Vermieter berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste den Standplatz bzw. das Objekt ab 16 Uhr nicht beziehen können, ist der Vermieter zur Räumung berechtigt. Sollte das gebuchte Mietobjekt bzw. der Standplatz doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 18.00 Uhr ein. Ist eine Beherbung innerhalb dieser Nachfrist nicht möglich, stellt der Vermieter ein Ersatzobjekt/-platz mindestens in vergleichbarer Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes steht dem Mieter ein kostenfreier Rücktritt zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9) Kurabgabe (Kurtaxe) Die Stadt Fehmarn erhebt für die gesamte Insel eine einheitliche Kurabgabe. Der Mieter sowie seine Besucher haben diese in der festgelegten Höhe der jeweils gültigen Kurabgabensatzung der Stadt zu entrichten. Die „Jahressaison-Pauschale“ beträgt nach der derzeitigen Kurabgabensatzung 28 Tagessätze des Hauptsaisonpreises. (Sie muss vorher beantragt werden). Bei Änderung der Kurabgabe wird diese entsprechend nachberechnet.

10) Besuch Es dürfen nur angemeldete Personen den Platz betreten. Besucher der Mieter sind von diesen in der Rezeption anzumelden. Die Anzahl gleichzeitiger Besucher kann begrenzt werden. Besucher zahlen nach Anmeldung in der Rezeption eine Tagespauschale zzgl. Kurabgabe sowie PKWParkpauschale. Ausgenommen hiervon sind Besucher die den Platz nur zum Zwecke eines Restaurantbesuches betreten.

11) Hygieneplan Der jeweils aktuelle Hygieneplan des Betriebs ist unter www.gesundheitsschutz.wulfenerhals.de veröffentlicht und gilt als verbindlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen, der mit Buchung akzeptiert wird. Aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen kann es zu Einschränkungen des Betriebs kommen, Einrichtungen können ggf. nicht wie gewohnt bzw. nur unter Auflagen öffnen, es kann einschränkende Verhaltensvorschriften geben. Diese Maßnahmen dienen dem Gesundheitsschutz unserer Gäste und der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und begründen keinen Minderungsanspruch.

12) Platzordnung Der Mieter sowie seine Mitreisenden haben die aushängende sowie auf der Internetseite www. wulfenerhals.de hinterlegte Platzordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung, zu beachten. Diese gilt als verbindlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen, der mit Buchung akzeptiert wird. Dies gilt insbesondere für die Ruhezeiten zwischen 23.00 bis 7.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr. In der Zeit der Nachtruhe ist die Schrankenanlage geschlossen. Unsere Open-Air-Veranstaltungen wie z. B. Live-Musik im Bereich des Freizeit- und Showzeltes sowie des Restaurant Seeblick können in Ausnahmefällen bis 23.30 Uhr andauern. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Platz ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen innerhalb der Ruhezeiten auf ein Minimum, wie z.B. Notfälle, zu beschränken. Das Befahren des Platzes ist nur mit einem gültigen Platzausweis und mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Die für jeden Standplatz im Lageplan vorgegebene feste Aufstellordnung ist beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten verbindlich einzuhalten, um die vorgeschriebenen Mindestbrandschutzabstande gewährleisten zu können. Aus Gründen der Rasenregenerationsfähigkeit dürfen im Vorzeltbereich keine Folien ausgelegt werden. Abweichungen in den Parzellengrößen und in der maßstabsgetreuen Übereinstimmung des Lageplanes behalten wir uns vor. Anpflanzungen gehören zur Parzelle und mindern deren ausgewiesene Größe nicht.

13) Rücktritt und außerordentliche Kündigung des Vermieters Bei groben Verstößen gegen die Vertragsbedingungen, Platzordnung oder den Hygieneplan, ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Buchungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden, erfolgen; Der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist. Sollte es im Rahmen der Energiesicherung zu Veränderungen kommen, die über den Kostenansatz per 01.11.22 um mehr als 15% hinausgehen, kann der Vermieter eine außerordentliche angemessene Energie-Pauschale zur Abgeltung erheben, die der Mieter zu tragen hat. Falls es zu dieser Erhebung kommt steht dem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

14) Steuerliche Änderungen Der Vermieter behält sich bei der Erhebung bzw. Veränderung gemeindlicher Abgaben wie z.B. der Tourismusabgabe oder Steuern eine Anpassung des Preises vor.

15) Hunde/Haustiere Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters und der Entrichtung des entsprechenden Entgeltes gestattet. Wir behalten uns vor, die Genehmigung jederzeit wieder zurückzuziehen, sofern sich andere Gäste hierdurch belästigt fühlen. „Gefährliche Hunde“ sind nicht gestattet. Es sind maximal zwei Haustiere gestattet. Gemäß des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) des Landes Schleswig-Holstein gilt ab sofort für alle Hunde eine elektronische Kennzeichnungspflicht mit einem Mikrochip unter der Haut, der den ISO Normen 11784/11785 entspricht, sowie die Pflicht einer Hundehaftpflichtversicherung. Dies gilt für alle Hunde, die auf der Ferienanlage mitgeführt werden, unabhängig der Herkunft. Für jeden Hund ist dies nachzuweisen, der europäische Heimtierpass mitzuführen sowie in Kopie in der Rezeption zu hinterlegen oder im Vorfeld elektronisch oder postalisch mit der Anmeldung zu übersenden. Darüber hinaus gilt ab sofort eine Kennzeichnungspflicht aller Hunde mit einer speziellen vom Vermieter gestellten, nummerierten Marke, die eine sofortige Identifizierung des Hundes ermöglicht. Dies ist während des gesamten Aufenthaltes verpflichtend vom Hund zu tragen (Bei Zuwiderhandlung sind wir berechtigt, eine Gebühr in doppelter Höhe der geschuldeten Hundegebühr zu erheben). Hunde dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt in unseren Mietobjekten bzw. auf der Parzelle gelassen werden. Bei Buchungen von Mietobjekten mit Hund erheben wir eine Nachreinigungspauschale von 40,- €. Auf dem gesamten Gelände gilt zudem eine generelle Anleinpflicht. Zum Ausführen der Hunde nutzen Sie bitte z.B. den angrenzenden Weg am Golf- Kurzlochplatz oder den öffentlichen Naturstrand im Bereich der Steilküste. Der Hundehalter ist für die unverzügliche Entsorgung des Hundekots verantwortlich. Kostenlose Entsorgungs-Sets befinden sich in Spendern auf der Anlage und sind zudem in der Rezeption und unserem Freizeitshop erhältlich. Bestimmte im Lageplan gekennzeichnete Platzbereiche sind für Hunde gesperrt, wie der Badestrand und badestrandnahe Bereiche. Zudem die Spielplätze, der Swimmingpool-Bereich und die Sanitärgebäude. Am Sanitärgebäude am Schwimmbad befindet sich eine Hundedusche. Das Mitführen von Hunden in den gastronomischen Einrichtungen ist nach Ermessen des Serviceleiters gestattet, sofern sich keine anderen Gäste hierdurch belästigt fühlen.

16) Haftung Jeder Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt und Inventar bzw. den Standplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Vermieter zu ersetzen. In diesem Fall ist die Nachforderung sofort fällig. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die von Subunternehmern zu verantworten sind, die eigenständige Leistungen auf der Anlage anbieten, sowie nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Mitreisenden oder Besuchern durch seine Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfen oder sonstigen Dritten entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und wetterbedingte Schäden. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für seine Mitreisenden.

17) Datenschutz Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Campingplatzes erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Mietvertrages sowie zur Gästekommunikation und -Betreuung in der EDV des Vermieters bzw. der von ihm hierzu beauftragter Dritter Softwareanbieter gemäß DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Der Mieter erkennt die Datenschutzerklärung des Vermieters an, in der dies detailliert aufgeführt ist und die unter www.wulfenerhals.de/datenschutz veröffentlicht ist. Der Vermieter hat einen Datenschutzbeauftragten benannt, der unter datenschutz@wulfenerhals. de zu erreichen ist. Der Mieter erkennt an, dass Teile der Anlage an mehreren Stellen zum Schutz vor Vandalismus videoüberwacht und die Videodateien zur Auswertung zeitweilig gespeichert werden. Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, Luftaufnahmen sowie Videos zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Mieters zu erkennen sind, die hierbei nicht exponiert im zentralen Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter auch im Namen seiner (minderjährigen) Mitreisenden, der Verwendung der Aufnahmen ohne weitere Erklärung, mit Abschluss des Mietvertrages zuzustimmen.

18) Gerichtsstand Für Vollkaufleute sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv- Prozesse, ist der Sitz der Riechey Freizeitanlagen GmbH & Co. KG, Wulfener Hals Weg 100, 23769 Fehmarn.

19) Irrtumsvorbehalt Wir behalten uns vor, Irrtümer wie z.B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen. 20) Geschäftsverbindung VR-Bank Ostholstein zwischen den Meeren e.G., IBAN DE74213900080001032097, BIC: GENODEF1NSH, oder Sparkasse Holstein, IBAN DE82213522400179166020, BIC: NOLADE21HOL. Umsatzsteuer-Ident-Nr. DE191129072, Handelsregister Amtsgericht Oldenburg/Holstein Nr. A1863 (Komplementär HRB 1000). Geschäftsführer Dipl. Volkswirt Volker Riechey, Dipl. Ökonom Malte Riechey. Preise Nr. 1/2023, Riechey Freizeitanlagen GmbH & Co. KG

Platzordnung

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt und sind bemüht, Ihnen die Zeit, die Sie bei uns verbringen werden, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Gäste werden Sie höflich gebeten, alles zu unterlassen, was die Gemeinschaft der Gäste stören könnte und sich an die nachfolgende Platzordnung zu halten. Für Ihren Aufenthalt bestehen gesetzliche Grundlagen, die wir in unserer Platzordnung berücksichtigen müssen, unter anderem die Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze Schleswig-Holstein. Weiterhin gilt unser Hygieneplan als verbindlicher Bestandteil unserer Platzordnung. Sie finden die jeweils aktuelle Version unter www.gesundheitsschutz.wulfenerhals.de.

1) Zutritt zum Camping- und Ferienpark Der Zutritt unserer Anlage ist nur angemeldeten Personen gestattet. Auch Besucher müssen vor Betreten des Geländes in der Rezeption angemeldet werden. Fahrzeuge dürfen den Platz nur mit einem an der Windschutzscheibe vorne links deutlich sichtbar hinterlegten gültigen Berechtigungsausweis und der gültigen Schrankenkarte befahren. Für nicht gekennzeichnete Fahrzeuge kann die doppelte Tagesgebühr berechnet werden. Pro Parzelle darf grundsätzlich nur jeweils ein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Standplatz abgestellt werden. Für weitere Fahrzeuge gibt es außerhalb der Wartespur einen Parkplatz vor dem Campingpark. Weitere Fahrzeuge dürfen kostenpflichtig auf dem Tagesparkplatz abgestellt werden.

2) Zufahrt Die Zufahrt des Platzes wird durch automatische Schranken geregelt, die durch ein EDV-System unterstützt werden. Jede Durchfahrt sowie die Kennzeichen werden protokolliert. Der Ein- und Ausfahrtsbereich wird zusätzlich per Kamera überwacht und die Bilder werden aufgezeichnet. Mit der Benutzung der Schrankenkarte erkennt der Benutzer die Nutzungsbedingungen an. Wenn Sie Besuch erwarten, melden Sie diesen bitte in jedem Falle vorher in der Rezeption an und stimmen die Frage der Unterbringung des Besucherfahrzeugs ab. Bitte beachten Sie Folgendes beim Gebrauch der Schrankenkarte: Da eine Doppelnutzungssperre eingebaut ist, öffnet sich die Schranke der Einfahrt erst dann wieder, wenn Sie die Ausfahrt zuvor mit Ihrem Fahrzeug verlassen haben. Sollten die Schranken einmal offen stehen, müssen Sie, um das weitere Funktionieren Ihrer Karte zu gewährleisten, in jedem Falle den Ausfahrtleser betätigen, da ansonsten die erneute Einfahrt verhindert wird. Darüber hinaus nimmt das Lesegerät die Karte nur dann als berechtigt an, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug direkt vor der Schrankenanlage (auf der Induktionsschleife) stehen. Für Wohnmobile, die nicht an die Öffnungszeiten der Schranken gebunden sein wollen, haben wir zwei gesonderte Wohnmobilplätze, die ständig zugänglich sind.

3) Standplatz Innerhalb des Parzellengrundstücks befindliche Bäume und sonstige Grünanlagen mindern die Parzellengröße nicht, sondern zählen zur Grundfläche. Sie dürfen ohne Zustimmung des Vermieters nicht entfernt oder beschädigt werden. Alle Stand-/Stellplätze sind parzelliert und mit Nummerierung gekennzeichnet. Sollten Ihrerseits Unklarheiten vor dem Aufbau Ihrer Wohneinheit bestehen, stimmen Sie die Rückfragen bitte mit der Rezeption ab. Generell gilt folgende Regelung: Zur Platzgrenze ist ein Abstand von 1,50 m einzuhalten. Insgesamt muss zum Nachbarwohnwagen/ Vorzelt ein Abstand von mindestens 3 m eingehalten werden. Zu Wegen oder Freiflächen muss dieser Abstand nicht eingehalten werden. Wenn z.B. für eine gesamte Reihe eine abweichende Aufbaurichtung vorgegeben wurde ist auch eine andere Regelung möglich, z.B. dass alle Benutzer den Wohnwagen direkt an der Grenze aufstellen und dann ein Abstand von 3 m zur Nachbarwohneinheit eingehalten wird. Das ist jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Platzleitung möglich. Reicht der Platz nicht aus oder treten Unklarheiten wegen der Grenzmarkierung auf, halten Sie bitte vor Aufbau sofort Rücksprache mit der Platzleitung. Auch zu einem Boot muss ein Abstand von mindestens 3 m eingehalten werden. Zweitwohnwagen sind auf den Parzellen nach der Camping- und Zeltplatzverordnung nicht gestattet. Zu Pavillon- Kinder- und Gerätezelten muss innerhalb der Parzelle kein eigener Abstand eingehalten werden, jedoch zur Nachbarwohneinheit. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Gesamtbrandschutzabstand verantwortlich und haftbar. Bei Nichteinhaltung der Mindestabstände kann die Platzleitung die unverzügliche Beseitigung verlangen. Falls diese nicht erfolgt, ist die Platzleitung befugt, notfalls die Beseitigung selbst oder durch ortsansässige Unternehmer gegen Kostenerstattung vornehmen zu lassen. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben oder festen Umzäunungen ist nicht gestattet. Hierzu zählen Umzäunungen jeglicher Art. Reetmatten, in welcher Form auch immer, sind aus Brandschutzgründen nicht zugelassen. Windschutzanlagen müssen einen wertigen Gesamteindruck vermitteln, ins Umfeld passen und bedürfen der Genehmigung durch den Vermieter. Sie dürfen maximal 12 qm des Standplatzes nach 3 Seiten umfassen und nicht brennbar sein. Auch hierzu sind die Brandschutzabstände einzuhalten. Windschutzanlagen dürfen die Beweglichkeit des Wohnwagens nicht einschränken. Daher dürfen Pfosten nur in Bodenhülsen errichtet werden, so dass sie jederzeit herausnehmbar sind. Vorzelte dürfen nicht fest mit dem Wohnwagen verbunden werden. Feste Verbindungen zwischen Zeltstützen und Boden wie z.B. Betonfundamente sind nicht zulässig. Der Einbau von Türen und Fenster sowie beweglicher Küchenzeilen ist gestattet, ein Innenausbau der Vorzelte, z.B. durch Ausschalung ist hingegen nicht gestattet. Schutzdächer über dem Wohnwagen sind zulässig, sofern die Beweglichkeit von Wohnwagen und Vorzelt hierdurch nicht eingeschränkt werden, es insbesondere nicht fest im Fundament bzw. Boden verankert ist. Das Dach muss zusätzlich trennbar sein in einem Teil, der über den Wohnwagen reicht und einem Teil, der das Vorzelt abdeckt.

4) Fußboden Die Nutzung von Holzfußböden im Bereich des Vorzeltes ist gestattet, solange die Grundsätze des Umgangs mit Feuer und Holz im Sinne der Brandverhütung beachtet werden und sie die Mobilität der Campingeinrichtung nicht behindern. Die Verwendung von zusätzlichen Bodenbelägen außerhalb des Vorzeltes für Terrassen oder Zuwege ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet und muss einen wertigen Gesamteindruck vermitteln. Es darf eine Grundfläche von maximal 20 qm nicht überschritten werden.

5) Wohnwagen, Vorzelte, Wohnmobile „Zelte und Wohnwagen müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie jederzeit, Wohnwagen auf ihren Rädern, von ihrem Standplatz entfernt werden können (§ 3 (1) der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze Schleswig-Holstein). Die Grundfläche von Zelt und Wohnwagen darf 40 qm nicht übersteigen. Wohnwagen dürfen einschließlich ihrer Aufbauten darüber hinaus eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten. Für das Aufstellen von „Standvorzelten“ ist in jedem Einzelfall die vorherige schriftliche Erlaubnis der Geschäftsleitung einzuholen. Hierfür gelten besondere Bedingungen. Als Wohnwagen gelten ebenfalls „motorisierte Wohnfahrzeuge“ (Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze Schleswig-Holstein), also Wohnmobile. Im Wohnmobilpark ist der Aufbau von Vorzelten und Zusatzzelten nicht gestattet. Unter dem Wohnwagen darf nichts gelagert werden. Feste Sockelverkleidungen sind nicht zugelassen. Außerhalb des Wohnwagens/ Vorzeltes darf nichts gelagert werden, auch keine Blumenkübel, Außenduschen, Hollywoodschaukeln, Surfbrettständer und Sonstiges. Der Wohnwagen und das Vorzelt/Standvorzelt sind insbesondere bei längeren Aufenthalten ständig in einem gepflegten Zustand zu halten.

6) Pflege des Standplatzes Der Mieter hat die Pflege des Standplatzes und der benachbarten Anpflanzungen während der Nutzungsdauer zu übernehmen. Das Pflanzen von Blumen oder Büschen oder Bäumen ist nicht gestattet. Insbesondere ist der regelmäßige Rasenschnitt und im Herbst das Entfernen des Laubes sicherzustellen. Für die Pflege des Standplatzes und des Wohnwagens/ Vorzeltes kann vom Mieter ein ergänzender Servicevertrag abgeschlossen werden.

7) Gasanlage / Feuerlöscher Der Wohnwagen ist gemäß der gesetzlichen Bestimmungen alle 2 Jahre einer Gasüberprüfung zu unterziehen. Der Mieter verpflichtet sich, diese Vorgaben einzuhalten.

8) Abfälle Abfälle dürfen nur in der dafür vorgesehenen zentralen Sammelstelle des Campingparks entsorgt werden. Abfälle sind nach den Vorgaben des Vermieters nach Wertstoffen, Kompost und Restmüll zu trennen. Die Benutzung der zentralen Sammelstelle ist zeitlich nur außerhalb der Ruhezeiten gestattet, damit für andere Gäste keine unzumutbare Beeinträchtigung erfolgt. Müll darf auf dem Standplatz nicht gelagert werden, insbesondere keine Essensreste im Vorzelt und auf keinen Fall in die Papierkörbe geworfen oder am Wegesrand abgestellt werden, da dies Ungeziefer anlockt. Sperrmüll und Kühlschränke sowie Sondermüll dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung und Kostenerstattung entsorgt werden.

9) Schmutzwasser Für Schmutzwasser benutzen Sie bitte nur die dafür vorgesehenen Ausgussvorrichtungen. Schmutzwasser von Wohnwagen auf Standplätzen, die keinen eigenen Kanalanschluss haben, müssen in Behältern gesammelt und regelmäßig in den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen geleert werden. Lassen Sie in keinem Fall Abwasser im Erdreich versickern. Die Benutzung von Chemie-WC´s ist nur mit den vom Vermieter empfohlenen Mitteln in ausreichender Verdünnung gestattet. In der Rezeption liegen Hinweisblätter für das Umgehen mit Chemie-WC´s aus. Halten Sie sich bitte an die dort empfohlenen Vorgaben. Alternativ dazu stehen Ihnen drei entgeltpflichtige, automatische Entsorgungsstationen (CamperClean) zur Verfügung. Die Entsorgungsstellen sind im Lageplan des Campingparks gekennzeichnet. Die Entsorgung von Schmutzwasser in den beiden überfahrbaren Grauwasserschächte in den Wohnmobilparks ist verboten und wird mit einer Gebühr von 20 € sanktioniert.

10) Offenes Feuer Offene Feuer sind auf dem gesamten Gelände aus Brandschutzgründen nicht gestattet.

11) Hunde/Haustiere Bitte beachten Sie unsere neuen Bestimmungen hinsichtlich des Mitbringens von Haustieren, die Sie in den Vertragsbedingungen Ihrer Buchung unter Punkt 12 finden. Insbesondere hinsichtlich des Genehmigungsvorbehaltes, der Vorlage des Heimtierpasses, der Chippflicht sowie der Kennzeichnungspflicht mit nummerierter Marke auf der Anlage.

12) Rauchen Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist das Rauchen in den gastronomischen Einrichtungen des Campingparks generell nicht gestattet. Im Bereich der Bierbar Surfboard haben wir eine gesonderte Raucherzone eingerichtet. Das Rauchen in der Open-Air-Area ist gestattet. In unseren Mietobjekten ist das Rauchen nicht gestattet.

13) Boote Das Mitbringen und Abstellen von Booten auf dem Campingparkgelände, den angrenzenden Flächen und auf den angrenzenden Wasserflächen ist dem Mieter nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter gestattet. Der Vermieter erhebt zunächst eine allgemeine Umlage für alle Bootshalter, unabhängig von dem Ort der Lagerung des Bootes. Sie beinhaltet das Recht des Mieters zur Aufstellung des Bootes auf der eigenen gemieteten Parzelle; allerdings unter der Einhaltung der notwendigen Abstandsgrenzen (3 m zum eigenen und jedem anderen Wohnwagen/Zelt). Zusätzliche Landliegeflächen sowie Wasserliegeflächen werden vom Wassersportverein Wulfener Hals e.V. verwaltet. Hierfür ist eine Extragebühr direkt beim Verein zu entrichten. Boote und Trailer sind mit einer jeweils gültigen Plakette zu versehen. Der Vermieter behält sich vor, Boote und Trailer ohne gültige Plakette kostenpflichtig zu entfernen.

14) Badezone/Surfen Während der Badesaison ist eine Badezone ausgetonnt. Innerhalb dieser Zone ist das Surfen und Kiten sowie das Fahren mit anderen Wassersportfahrzeugen nicht gestattet.

15) Gas Pro Standplatz dürfen nur bis zu 2 Flaschen á 11 kg Gas und 2 Liter brennbare Flüssigkeit aufbewahrt werden.

16) FKK-Gelände Der Strandbereich am östlichen Ende der Landzunge ist tagsüber der Benutzung von FKK-Anhängern vorbehalten. Wir bitten Sie höflich, dies zu berücksichtigen. Außerhalb der Badesaison können Sie auf dem Gelände selbstverständlich spazieren gehen. Der ausgewiesene geschützte Bereich darf nicht betreten werden.

17) Umweltschutz Eine gesunde Umwelt und schöne Natur ist die Grundlage für unser Handeln, um die Ferienanlage auch für künftige Gäste attraktiv zu halten. Wir verpflichten uns und bitten unsere Gäste um eine sparsame und umweltverträgliche Nutzung der natürlichen Ressourcen, wie Energie, Wasser und Luft sowie Boden, Flora und Fauna. Bitte beachten Sie, dass die Grünfläche und der abgesperrte Strandbereich auf der Landzunge als geschützter Lebensraum für Wasservögel und zum Schutz der Dünen nicht betreten werden darf. Dies gilt auch für das Steilufer am Naturstrand an der Südseite der Anlage. Hier befindet sich die unter Schutz stehende zweitgrößte Uferschwalbenkolonie Norddeutschlands. Das Spazierengehen im Bereich des öffentlichen Naturstrandes ist gestattet.

18) Baden Das Baden im Schwimmbad, in der Ostsee und im Burger See erfolgt auf eigene Gefahr. In der Hauptferienzeit wird die Badezone in der Ostsee durch eine DLRG-Mannschaft bei gehisster Flagge bewacht. Achten Sie bitte auf die Besetzungs- und Warnhinweise. Das Schwimmbad und die Badelagune sind nur in den vorgesehenen Nutzungszeiten zugänglich. Die Beckentiefe beträgt 30 cm bis 135 cm (Badelagune 130 cm). Aus Sicherheitsgründen ist das Springen vom Beckenrand nicht gestattet. Am Strand ist durch die Nähe zum Vogelschutzgebiet das Führen von Lenkdrachen sowie das Sandburgenbauen nicht gestattet.

19) Spielplätze Die Benutzung der Spielplätze erfolgt bei aller Sorgfalt unsererseits auf eigene Gefahr.

20) Platzruhe Von 23.00 bis 7.00 Uhr und zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr gilt eine Ruhezeit. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Platz ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen innerhalb der Ruhezeiten auf ein Minimum, wie z.B. Notfälle, zu beschränken. Radio und TV-Geräte usw. dürfen nur insoweit benutzt werden, dass außerhalb der Wohneinheit nichts zu hören ist. Im Interesse aller erholungssuchenden Gäste wird gebeten auch laute Unterhaltung in den Abendstunden zu vermeiden. Im Rahmen unseres Veranstaltungs- und Freizeitprogramms führen wir im Bereich des Gastronomie- und Freizeitgebäudes sowie der Veranstaltungszelte Live-Veranstaltungen und Shows durch. Diese werden in der Regel bis 23.00 Uhr beendet; an einigen Tagen auch später (ca. bis 23.30/24.00 Uhr). Alle Gäste haben sich jederzeit so zu verhalten, dass andere Gäste nicht gestört werden. Nächtliche Ruhestörungen können der Rezeption über das Notdiensttelefon gemeldet werden. Bei Verstößen gegen die Platzruhe kann ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen werden. Auch tagsüber, außerhalb der ausdrücklichen Ruhezeit, ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen.

21) Höchstgeschwindigkeit/ Befahren des Platzes Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Platz ist 6 km/h. Der gesamte Platzbereich gilt als verkehrsberuhigte Zone. Bei häufigem Benutzen ist das Fahrzeug außerhalb des Schrankenbereichs auf dem Parkplatz außerhalb der Wartespur abzustellen. Andere Flächen als der gemietete Standplatz oder gesondert gekennzeichnete Parkplätze sind von Fahrzeugen freizuhalten, insbesondere der Uferbereich. Hier besteht Parkverbot. Die Wartespur ist für neu anreisende Gäste freizuhalten. Falls erforderlich, werden falsch abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Die Betriebsabläufe können es erfordern, dass Betriebsfahrzeuge mit bis zu 25 km/h für unsere Gäste im Einsatz sind.

22) Strom Die Gefahrenübergangsstelle zwischen der elektrischen Anlage des Mieters und der elektrischen Anlage des Vermieters ist die Steckverbindung am Verteilerkasten. Der Mieter haftet gegenüber Dritten für sämtliche Schäden, die durch den ihm gehörenden Teil der elektrischen Anlage verursacht werden. Die Stromabnahme pro Tag ist auf eine campingübliche Entnahmemenge beschränkt. Bei mehrfachen Störungen an der Anlage des Mieters kann der Vermieter die Stromzufuhr bis zur Beseitigung der Mängel unterbrechen. Eventuell auftretende Störungen an der Anlage des Vermieters werden baldmöglichst, innerhalb der Arbeitszeit, abgestellt. Regressansprüche lassen sich aus der Unterbrechung der Stromzufuhr nicht ableiten.

23) Elektromobil Hinter dem Showzelt haben wir drei kostenpflichtige Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge. Das Laden von Elektro- und /oder Plugin-Hybrid-Fahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Bereichen möglich. Das Laden an Standplätzen ist nicht gestattet. Details finden Sie im Internet unter www.wulfenerhals.de/elektromobil.

24) Paketannahme Aufgrund des hohen Bestellaufkommen unserer Gäste behalten wir uns vor, für die Annahme von Paketen eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, die auf unserer Webseite oder in unserer Rezeption bekannt gegeben wird.

25) Besondere Gefahren durch Wetterereignisse Besondere Gefahren können sich bei Extremwetterlagen ergeben. Unser Platz liegt direkt am Wasser, an der Ostsee und am Burger Binnensee. Er kann deshalb von Hochwasserereignissen betroffen sein. Informieren Sie sich bitte über unsere Aushänge und Warnhinweise (Rezeption, unsere Homepage: www.wulfenerhals.de, den Deutschen Wetterdienst usw.) über die aktuelle und die zu erwartende Wetterlage und führen Sie entsprechende Maßnahmen zum Hochwasserschutz durch. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf unseren öffentlich aushängenden Notfall- und Evakuierungsplan hin. Bestimmte Wetterereignisse wie z.B. Regenfälle und die daraus resultierenden Folgen bilden keinen Reise- bzw. Mietmangel, sondern sind als Naturereignisse vom Vermieter nicht zu vertreten. Beachten Sie außerdem, dass im Winterhalbjahr nur eine beschränkte Schneeräumung und ein eingeschränkter Winterdienst auf den Hauptwegen vorgenommen werden.

26) Datenschutz Wir verweisen auf unsere Datenschutzbestimmungen, die Sie in den Vertragsbedingungen Ihrer Buchung unter Punkt 14 finden. Insbesondere hinsichtlich der Speicherung personenbezogener Daten sowie der Videoüberwachung.

27) Notdienst Der Notdienst über die Rezeption ist zu erreichen, unter • Tel.: 04371/8628-46. • Nachtwächter: 0175-52096473 • DLRG-Station: Nottelefon: 0175-8867539 • Notruf: 110 / Feuerwehr (Rettungsdienst): 112 • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 • Wasserschutzpolizei: 04371/864180 • Polizeistation Burg: 04371/503080

28) Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte Achten Sie bei Foto- und Filmaufnahmen auf die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste. Die Nutzung von Drohnen sind nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung auf dem Gelände erlaubt. Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, Luftaufnahmen sowie Videos zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Mieters zu erkennen sind, die hierbei nicht im zentralen Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter auch im Namen seiner (minderjährigen) Mitreisenden, der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen.

29) Sonstiges Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln und ordentlich und sauber zu hinterlassen. Den Anweisungen der Platzleitung bzw. seiner Beauftragten ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Platzordnung behält sich der Vermieter im Rahmen des Hausrechts vor, die Kündigung des Mietvertrages, in schwerwiegenden Fällen fristlos, auszusprechen. Die Platzleitung ist in der Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dieses zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf dem Platz und im Interesse der übrigen Gäste erforderlich erscheint oder wenn der Gast während seines Aufenthalts Personal oder andere Gäste beleidigt, die Ruhe der anderen Gäste stört, sich fremdenfeindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält, in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen hat und/oder das Inventar des Platzes bzw. die Ausstattung der Mietobjektes mutwillig zerstört oder beschädigt. Ein solches Verhalten berechtigt den Vermieter, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen. Der Gast haftet für die von ihm und seinen Mitbewohnern verursachten Schäden sowie die von seinen Einrichtungen, Anlagen und Geräten ausgehenden Schäden. Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung wird empfohlen. Diese Platzordnung in ihrer jeweiligen Fassung und die behördlichen Vorschriften, der jeweils aktuelle Hygieneplan und insbesondere die Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze Schleswig-Holstein sind Bestandteil dieses Vertrages. Der Mieter erkennt die Vertragsbedingungen und die Platzordnung des Vermieters an und nimmt die behördlichen Vorschriften zur Kenntnis. Camping- und Ferienpark Wulfener Hals Riechey Freizeitanlagen GmbH & Co. KG